1. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag der Ferienwohnung ist nach Buchungsbestätigung durch den Vermieter verbindlich geschlossen. Die Ferienwohnung wird für die angegebene Vertragsdauer vermietet und darf nur mit der vereinbarten max. Personenzahl belegt werden. Überbelegung berechtigt zur Mietpreis-nachforderung (prozentual) durch den Vermieter.
2. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind Strom, Heizung, Wasser, Müllentsorgung und Entreinigung enthalten. Kurtaxe wird vom Vermieter separat erhoben und direkt an die Kurverwaltung abgeführt.
3. Kaution und Anzahlung
Eine Kaution in Höhe von 100 € ist anteilig zusammen mit der Anzahlung innerhalb von 10 Tagen - die Restzahlung 28 Tage vor Mietbeginn - zu leisten. Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses und Überprüfung der Wohnung zurück erstattet.
4. Mietdauer / Pflichten und Rechte
Am Anreisetag ist die Wohnung ab 16:00 Uhr zu beziehen. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr zu verlassen. Der Mieter verpflichtet sich die Unterkunft und ihre Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Auftretende Mängel und Störungen sind dem Vermieter sofort zu melden. Der Mieter kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen, wenn der Vermieter ihm zu diesem Zeitpunkt kein vergleichbares Objekt anbieten kann. Dem Vermieter ist nach der Mängelanzeige ein angemessener Zeitraum zur Beseitigung zu gewähren. Der Mieter hat folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Geschirr spülen und verstauen, Mülleimer und Papierkörbe leeren.
5. Rücktritt durch den Mieter
Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, sind folgende Entschädigungen zu leisten:
- Rücktritt vom Vertrag bis 28 Tage vor Mietbeginn: 30% der Mietsumme.
- Rücktritt vom Vertrag bis 14 Tage vor Mietbeginn: 60% der Mietsumme.
- Rücktritt vom Vertrag ab 14 Tage vor Mietbeginn
und bei Nichterscheinen des Mieters: 90% der Mietsumme.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.
6. Kündigung durch den Vermieter / Haftungsbeschränkung / Gerichtsstand
Der Vermieter kann jederzeit den Mietvertrag kündigen, wenn der Mieter seinen Zahlungen nicht fristgemäß nachgekommen ist. Die Haftung des Vermieters aus dem Mietvertrag nach §536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Die Wahl des Gerichtsstandes für Streitigkeiten obliegt dem Vermieter. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.